Provenienz­forschung

Nachdem in Österreich bereits zu Beginn des Jahres 1998 die Kommission für Provenienzforschung eingesetzt worden war, wurde parallel zur Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung (Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden) vom 3. Dezember 1998 das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (BGBl. I Nr. 181/1998 idF BGBl. I Nr. 117/2009) erlassen. Auf der Grundlage dieses Gesetzes sollen jene Objekte, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt waren, an die ursprünglichen EigentümerInnen beziehungsweise deren RechtsnachfolgerInnen zurückgegeben werden.

Zur Erforschung der Herkunft der Sammlungsgegenstände und Identifizierung jener Objekte, die ihren EigentümerInnen entzogen worden waren, wurden wissenschaftliche MitarbeiterInnen der Kommission für Provenienzforschung mit der Durchführung intensiver Recherchearbeiten in den einzelnen Sammlungen des Bundes beauftragt.

Seit Frühjahr 2011 ist Mag.a Julia Eßl als Provenienzforscherin im Auftrag der Kommission für Provenienzforschung in der Albertina beschäftigt. Ihre Aufgabe ist es, die bisher getätigten Forschungen intensiviert fortzuführen, indem sämtliche Objekte, die in den Jahren von 1933 bis zur Gegenwart in die Sammlung gelangt sind, bezüglich ihrer Herkunft und VorbesitzerInnen zu prüfen. In bedenklichen beziehungsweise strittigen Fällen erfolgt die Erstellung von Dossiers, die in der Folge dem Kunstrückgabebeirat vorgelegt werden, der hinsichtlich einer eventuellen Rückgabe eine Empfehlung an die/den Bundesminister/in für Kunst und Kultur ausspricht.

Die Beschlüsse des Beirats sind auf der Website der Kommission für Provenienzforschung veröffentlicht.Zur Website der Kommission

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